Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Ein ambulanter Pflegedienst ist ein zugelassenes Pflegeunternehmen, das pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreut. Er benötigt einen Versorgungsvertrag nach Paragraph 72 SGB XI, um Kassenleistungen abrechnen zu können.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst betreut Pflegebedürftige in ihrer eigenen Haeuslichkeit. Er erbringt Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB V (Krankenversicherung). Im Unterschied zum Pflegeheim bleibt der Patient zuhause.
Verwandte Begriffe: SGB XI, Pflegeversicherung, haeusliche Pflege
Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI
Der Versorgungsvertrag nach Paragraph 72 SGB XI ist die offizielle Kassenzulassung für ambulante Pflegedienste. Er berechtigt den Pflegedienst, Leistungen der Pflegeversicherung zu erbringen. Antragstelle ist der AOK-Landesverband. Ohne diesen Vertrag keine Kassenabrechnung.
Verwandte Begriffe: Kassenzulassung, AOK, SGB XI, Pflegekasse
Vergütungsvertrag nach 89 SGB XI
Der Vergütungsvertrag nach Paragraph 89 SGB XI regelt die konkreten Stundenentgelte, die ein Pflegedienst von den Pflegekassen erhaelt. Er wird separat nach dem Versorgungsvertrag verhandelt. Bis zur Einigung gilt ein vorläufiger Pflegesatz.
Verwandte Begriffe: Stundenentgelt, Verhandlung, Pflegekasse
PDL - Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung (PDL) ist die verantwortliche Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes. Pflicht: 3-jährige Pflegeausbildung plus anerkannte PDL-Weiterbildung mit mindestens 460 Unterrichtsstunden. Die PDL-Qualifikation ist Voraussetzung für die Kassenzulassung nach Paragraph 72 SGB XI.
Verwandte Begriffe: Qualifikation, Weiterbildung, Kassenzulassung
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Gründung aus ALG-I-Bezug. Er beträgt 60% des letzten ALG für 6 Monate plus 300 EUR/Monat für weitere 9 Monate. Antrag zwingend vor der Gewerbeanmeldung stellen.
Verwandte Begriffe: Bundesagentur für Arbeit, ALG I, Förderung
KfW-Gründerkredit
Der KfW-Gründerkredit (Programm 067) ist ein staatlich gefördertes Darlehen für Existenzgründer. Für Pflegedienste: bis 125.000 EUR, ab ca. 5,07% p.a. effektiv, Laufzeit bis 10 Jahre. Antrag über die Hausbank.
Verwandte Begriffe: KfW, Darlehen, Gründungsfinanzierung, Hausbank
BAFA-Beratungsförderung
Das BAFA fördert Unternehmensberatungen für Gründer: Bemessungsgrundlage max. 3.500 EUR; Zuschuss 50% (max. 1.750 EUR) in alten bzw. 80% (max. 2.800 EUR) in neuen Bundesländern. Förderbar: Businessplan, QM-Konzept, Pflegekonzept und weitere Beratungsleistungen. Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.
Verwandte Begriffe: Unternehmensberatung, Zuschuss, Businessplan
SGB XI - Sozialgesetzbuch XI
Das SGB XI regelt die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland. Es definiert Pflegegrade 1-5, die Leistungsansprüche, die Zulassungsvoraussetzungen für Pflegedienste (Paragraph 72) und die Vergütungsregelungen (Paragraph 89). Jeder ambulante Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag abschließen.
Verwandte Begriffe: Pflegeversicherung, Pflegegrade, Kassenzulassung
SGB V - Haeusliche Krankenpflege
Paragraph 132a SGB V regelt die haeusliche Krankenpflege auf aerztliche Verordnung. Mit einer Zulassung nach Paragraph 132a SGB V kann ein Pflegedienst Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) abrechnen - eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle.
Verwandte Begriffe: Krankenversicherung, Behandlungspflege, aerztliche Verordnung
Betriebsmittelreserve
Die Betriebsmittelreserve ist das Kapital zur Überbrückung bis zum regelmäßigen Geldeingang aus der Kassenabrechnung. Bei Pflegediensten vergehen nach Leistungserbringung oft 4-6 Wochen bis zur Auszahlung. Empfohlen werden 3-6 Monate Betriebskosten als Reserve (typisch 6.000-18.000 EUR).
Verwandte Begriffe: Liquiditaet, Startkapital, Cash Flow
Pflegegrad
Der Pflegegrad (PG 1-5) bezeichnet den Grad der Selbstständigkeitseinschraenkung einer pflegebedürftigen Person. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung.
Verwandte Begriffe: Pflegeversicherung, MDK, NBA
MDK-Qualitätsprüfung
Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt bei ambulanten Pflegediensten jährlich, meist unangekuendigt. Geprüft werden Pflegequalität, Dokumentation, Hygiene und Mitarbeiterqualifikation. Die Ergebnisse werden als Pflegenote öffentlich veröffentlicht.
Verwandte Begriffe: MDK, Pflegenote, Qualitätssicherung
BGW - Berufsgenossenschaft
Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist der gesetzliche Unfallversicherungstraeger für Pflegedienste. Die Anmeldung bei der BGW ist Pflicht unmittelbar nach der Gründung. Sie übernimmt den Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsschutz der Mitarbeitenden.
Verwandte Begriffe: Unfallversicherung, Pflichtversicherung, Sozialversicherung
Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation umfasst alle schriftlichen Aufzeichnungen zur Pflegeplanung, -durchführung und -evaluation. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei MDK-Prüfungen kontrolliert. Für Pflegedienste wird in der Regel eine Pflegesoftware eingesetzt (z.B. Medifox, Snap, Vivendi).
Verwandte Begriffe: Dokumentationspflicht, Pflegeplanung, Pflegesoftware
Rechtsform GmbH vs Einzelunternehmen
Für Pflegedienste sind die häufigsten Rechtsformen: Einzelunternehmen (einfach, volle Haftung), UG (ab 1 EUR Stammkapital, beschraenkte Haftung) und GmbH (25.000 EUR Stammkapital, maximaler Haftungsschutz). Für die Kassenzulassung ist die Rechtsform grundsätzlich unerheblich.
Verwandte Begriffe: GmbH, UG, Haftung, Stammkapital
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