Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Ein ambulanter Pflegedienst ist ein zugelassenes Pflegeunternehmen, das pflegebeduerfte Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreut. Er benoetigt einen Versorgungsvertrag nach Paragraph 72 SGB XI, um Kassenleistungen abrechnen zu koennen.
Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst betreut Pflegebeduerfte in ihrer eigenen Haeuslichkeit. Er erbringt Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB V (Krankenversicherung). Im Unterschied zum Pflegeheim bleibt der Patient zuhause.
Verwandte Begriffe: SGB XI, Pflegeversicherung, haeusliche Pflege
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI
Der Versorgungsvertrag nach Paragraph 72 SGB XI ist die offizielle Kassenzulassung fuer ambulante Pflegedienste. Er berechtigt den Pflegedienst, Leistungen der Pflegeversicherung zu erbringen. Antragstelle ist der AOK-Landesverband. Ohne diesen Vertrag keine Kassenabrechnung.
Verwandte Begriffe: Kassenzulassung, AOK, SGB XI, Pflegekasse
Verguetungsvertrag nach 89 SGB XI
Der Verguetungsvertrag nach Paragraph 89 SGB XI regelt die konkreten Stundenentgelte, die ein Pflegedienst von den Pflegekassen erhaelt. Er wird separat nach dem Versorgungsvertrag verhandelt. Bis zur Einigung gilt ein vorläufiger Pflegesatz.
Verwandte Begriffe: Stundenentgelt, Verhandlung, Pflegekasse
PDL - Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung (PDL) ist die verantwortliche Fachkraft eines ambulanten Pflegedienstes. Pflicht: 3-jaehrige Pflegeausbildung plus anerkannte PDL-Weiterbildung mit mindestens 460 Unterrichtsstunden. Die PDL-Qualifikation ist Voraussetzung fuer die Kassenzulassung nach Paragraph 72 SGB XI.
Verwandte Begriffe: Qualifikation, Weiterbildung, Kassenzulassung
Gruendungszuschuss
Der Gruendungszuschuss ist eine Foerderleistung der Bundesagentur fuer Arbeit (BA) bei Gruendung aus ALG-I-Bezug. Er betraegt 60% des letzten ALG fuer 6 Monate plus 300 EUR/Monat fuer weitere 9 Monate. Antrag zwingend vor der Gewerbeanmeldung stellen.
Verwandte Begriffe: Bundesagentur fuer Arbeit, ALG I, Foerderung
KfW-Gruenderkredit
Der KfW-Gruenderkredit (Programm 067) ist ein staatlich gefoerdertes Darlehen fuer Existenzgruender. Fuer Pflegedienste: bis 125.000 EUR, ab ca. 5,07% p.a. effektiv, Laufzeit bis 10 Jahre. Antrag ueber die Hausbank.
Verwandte Begriffe: KfW, Darlehen, Gruendungsfinanzierung, Hausbank
BAFA-Beratungsfoerderung
Das BAFA foerdert Unternehmensberatungen fuer Gruender mit 50% Zuschuss, maximal 3.500 EUR. Foerderbar: Businessplan, QM-Konzept, Pflegekonzept und weitere Beratungsleistungen. Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.
Verwandte Begriffe: Unternehmensberatung, Zuschuss, Businessplan
SGB XI - Sozialgesetzbuch XI
Das SGB XI regelt die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland. Es definiert Pflegegrade 1-5, die Leistungsansprueche, die Zulassungsvoraussetzungen fuer Pflegedienste (Paragraph 72) und die Verguetungsregelungen (Paragraph 89). Jeder ambulante Pflegedienst muss einen Versorgungsvertrag abschliessen.
Verwandte Begriffe: Pflegeversicherung, Pflegegrade, Kassenzulassung
SGB V - Haeusliche Krankenpflege
Paragraph 132a SGB V regelt die haeusliche Krankenpflege auf aerztliche Verordnung. Mit einer Zulassung nach Paragraph 132a SGB V kann ein Pflegedienst Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) abrechnen - eine wichtige zusaetzliche Einnahmequelle.
Verwandte Begriffe: Krankenversicherung, Behandlungspflege, aerztliche Verordnung
Betriebsmittelreserve
Die Betriebsmittelreserve ist das Kapital zur Ueberbrueckung bis zum regelmaessigen Geldeingang aus der Kassenabrechnung. Bei Pflegediensten vergehen nach Leistungserbringung oft 4-6 Wochen bis zur Auszahlung. Empfohlen werden 3-6 Monate Betriebskosten als Reserve (typisch 5.000-15.000 EUR).
Verwandte Begriffe: Liquiditaet, Startkapital, Cash Flow
Pflegegrad
Der Pflegegrad (PG 1-5) bezeichnet den Grad der Selbststaendigkeitseinschraenkung einer pflegebeduerftigen Person. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt. Je hoeher der Pflegegrad, desto hoeher die Leistungsansprueche aus der Pflegeversicherung.
Verwandte Begriffe: Pflegeversicherung, MDK, NBA
MDK-Qualitaetspruefung
Die Qualitaetspruefung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt bei ambulanten Pflegediensten jaehrlich, meist unangekuendigt. Geprueft werden Pflegequalitaet, Dokumentation, Hygiene und Mitarbeiterqualifikation. Die Ergebnisse werden als Pflegenote oeffentlich veroeffentlicht.
Verwandte Begriffe: MDK, Pflegenote, Qualitaetssicherung
BGW - Berufsgenossenschaft
Die BGW (Berufsgenossenschaft fuer Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist der gesetzliche Unfallversicherungstraeger fuer Pflegedienste. Die Anmeldung bei der BGW ist Pflicht unmittelbar nach der Gruendung. Sie uebernimmt den Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsschutz der Mitarbeitenden.
Verwandte Begriffe: Unfallversicherung, Pflichtversicherung, Sozialversicherung
Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation umfasst alle schriftlichen Aufzeichnungen zur Pflegeplanung, -durchfuehrung und -evaluation. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei MDK-Pruefungen kontrolliert. Fuer Pflegedienste wird in der Regel eine Pflegesoftware eingesetzt (z.B. Medifox, Snap, Vivendi).
Verwandte Begriffe: Dokumentationspflicht, Pflegeplanung, Pflegesoftware
Rechtsform GmbH vs Einzelunternehmen
Fuer Pflegedienste sind die haeufigsten Rechtsformen: Einzelunternehmen (einfach, volle Haftung), UG (ab 1 EUR Stammkapital, beschraenkte Haftung) und GmbH (25.000 EUR Stammkapital, maximaler Haftungsschutz). Fuer die Kassenzulassung ist die Rechtsform grundsaetzlich unerheblich.
Verwandte Begriffe: GmbH, UG, Haftung, Stammkapital
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