Pflegedienst gründen in Sachsen

Landesförderung, Kassenzulassung, IHK-Kontakt und rechtliche Besonderheiten für Sachsen 2026.

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📌 Schnellantwort: Pflegedienst in Sachsen gründen

Kassenzulassung bei der AOK Plus (Sachsen und Thüringen). Landesförderung über SAB (Sächsische Aufbaubank). Gewerbe anmelden + BGW-Pflichtanmeldung. Bearbeitungszeit Kassenzulassung: 6–12 Wochen.

💰 Förderung in Sachsen

SAB (Sächsische Aufbaubank)

SAB Gründungsförderung: Mikrodarlehen und Existenzgründungsdarlehen bis 100.000 EUR für sächsische Pflegedienst-Gründer

SAB (Sächsische Aufbaubank) Website →

⚖ Kassenzulassung in Sachsen

AOK Plus (Sachsen und Thüringen)

Antragstellung für den Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI direkt beim AOK-Landesverband.

Vollständiger Zulassungs-Guide →

🏭 IHK Gründungsberatung

IHK Leipzig und IHK Dresden: kostenlose Gründungsberatung und Businessplan-Check für Pflegedienst-Gründer in Sachsen.

📌 Rechtliche Besonderheiten

In Sachsen gilt das Sächsische Pflegegesetz (SächsPflegeG). Zuständige Aufsicht: Landesamt für Gewerbe, Arbeit und Soziales (LAGAS Sachsen).

🏙 Städte in Sachsen

Sachsen hat besonders in ländlichen Regionen hohe Versorgungslücken. Leipzig und Dresden sind Wachstumsstädte mit steigendem Pflegebedarf.

Leipzig Dresden Chemnitz Zwickau

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