📌 Schnellantwort: Pflegedienst in Sachsen gründen
Kassenzulassung bei der AOK Plus (Sachsen und Thüringen). Landesförderung über SAB (Sächsische Aufbaubank). Gewerbe anmelden + BGW-Pflichtanmeldung. Bearbeitungszeit Kassenzulassung: 6–12 Wochen.
💰 Förderung in Sachsen
SAB (Sächsische Aufbaubank)
SAB Gründungsförderung: Mikrodarlehen und Existenzgründungsdarlehen bis 100.000 EUR für sächsische Pflegedienst-Gründer
SAB (Sächsische Aufbaubank) Website →⚖ Kassenzulassung in Sachsen
AOK Plus (Sachsen und Thüringen)
Antragstellung für den Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI direkt beim AOK-Landesverband.
Vollständiger Zulassungs-Guide →🏭 IHK Gründungsberatung
IHK Leipzig und IHK Dresden: kostenlose Gründungsberatung und Businessplan-Check für Pflegedienst-Gründer in Sachsen.
📌 Rechtliche Besonderheiten
In Sachsen gilt das Sächsische Pflegegesetz (SächsPflegeG). Zuständige Aufsicht: Landesamt für Gewerbe, Arbeit und Soziales (LAGAS Sachsen).
🏙 Städte in Sachsen
Sachsen hat besonders in ländlichen Regionen hohe Versorgungslücken. Leipzig und Dresden sind Wachstumsstädte mit steigendem Pflegebedarf.
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