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Pflegedienst gründen – alle 16 Bundesländer

Regionaler Ratgeber für jedes Bundesland: Landesförderbanken, Kassenzulassung, IHK-Kontakte und länderspezifische Gesetze 2026.

📌 Gelten die Anforderungen bundesweit gleich?

Die Grundanforderungen (PDL-Qualifikation, Kassenzulassung nach §72 SGB XI) sind bundeseinheitlich geregelt. Unterschiede gibt es bei Landesheimgesetzen, Aufsichtsbehörden, Vergütungssätzen der Pflegekassen und länderspezifischen Förderprogrammen. Wählen Sie Ihr Bundesland für alle Details.

Nordrhein-Westfalen

18 Mio.

Förderbank: NRW.BANK

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Bayern

13 Mio.

Förderbank: LfA Förderbank Bayern

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Berlin

3,7 Mio.

Förderbank: IBB Berlin

Ratgeber für Berlin →

Hamburg

1,8 Mio.

Förderbank: IFB Hamburg

Ratgeber für Hamburg →

Baden-Württemberg

11 Mio.

Förderbank: L-Bank BW

Ratgeber für BW →

Niedersachsen

8 Mio.

Förderbank: NBank

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Hessen

6,3 Mio.

Förderbank: WIBank

Ratgeber für Hessen →

Sachsen

4 Mio.

Förderbank: SAB Sachsen

Ratgeber für Sachsen →

Sachsen-Anhalt

2,2 Mio.

Förderbank: IB Sachsen-Anhalt

Ratgeber für Sachsen-Anhalt →

Thüringen

2,1 Mio.

Förderbank: Thüringer Aufbaubank

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Brandenburg

2,5 Mio.

Förderbank: ILB Brandenburg

Ratgeber für Brandenburg →

Rheinland-Pfalz

4,1 Mio.

Förderbank: ISB RLP

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Schleswig-Holstein

2,9 Mio.

Förderbank: IB.SH

Ratgeber für SH →

Mecklenburg-Vorpommern

1,6 Mio.

Förderbank: LFI M-V

Ratgeber für M-V →

Saarland

1,0 Mio.

Förderbank: SIKB Saarland

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Bremen

0,7 Mio.

Förderbank: BAB Bremen

Ratgeber für Bremen →

❓ Häufige Fragen zu regionalen Unterschieden

In welchem Bundesland ist es am einfachsten einen Pflegedienst zu gründen?
Grundsätzlich sind die Kernvoraussetzungen bundesweit identisch. Besonders gute Förderstrukturen haben NRW (Startercenter NRW), Bayern (LfA Förderbank) und Berlin (IBB). Am einfachsten ist die Gründung dort, wo Sie bereits wohnen und Ihr Netzwerk haben.
Muss ich im selben Bundesland gründen, in dem ich wohne?
Nein. Sie können in jedem deutschen Bundesland gründen. Entscheidend ist, wo Sie die Pflegeleistungen erbringen möchten – dort müssen Sie die Kassenzulassung beantragen und das jeweilige Landesheimgesetz erfüllen.
Unterscheiden sich die Vergütungssätze der Pflegekassen je nach Bundesland?
Ja, die Vergütungssätze nach §89 SGB XI werden auf Landesebene verhandelt und unterscheiden sich teils erheblich. Tendenziell sind die Sätze in Bayern, BW und Hamburg höher als in ostdeutschen Bundesländern. Die aktuellen Sätze erhalten Sie direkt beim jeweiligen AOK-Landesverband.

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