Rechtsform für den Pflegedienst: GmbH, Einzelunternehmen oder GbR?
Verfasst von
Anna Weber — Pflegedienstleiterin & Unternehmerin
Staatl. anerkannte PDL · 15 Jahre Berufserfahrung · 3 Pflegedienste gegruendet
📌 Schnellantwort
Die GmbH ist die empfohlene Rechtsform: begrenzte Haftung, professionelles Auftreten, steuerliche Gestaltung. Mindestkapital 25.000 EUR. Das Einzelunternehmen eignet sich für den Solostart, birgt aber volles Haftungsrisiko.
GmbH: Empfohlen für Pflegedienste
Einzelunternehmen: Guenstiger Schnellstart
GbR: Fuer Gründungen zu zweit
Steuervergleich: Wann ist die GmbH guenstiger?
Entscheidungsmatrix
| Kriterium | EU | GbR | GmbH |
|---|---|---|---|
| Haftung | Voll | Gesamtschuldnerisch | Begrenzt |
| Startkosten | 50-150 EUR | 200-400 EUR | 2.000-4.000 EUR |
| Steuer ab 50k | bis 45% | bis 45% | ~29% |
Häufige Fragen
Welche Rechtsform bevorzugen Pflegekassen?
Pflegekassen sind gegenueber allen Rechtsformen neutral. Die GmbH wirkt professioneller und erleichtert Vergütungsverhandlungen.
Kann ich als Einzelunternehmer gruenden?
Ja, rechtlich zulaessig. Allerdings haften Sie mit dem gesamten Privatvermoegen. Berufshaftpflicht ist daher Pflicht.
Was kostet die Umwandlung zur GmbH?
Ca. 3.000-6.000 EUR. Empfehlung: Wenn Wachstum geplant ist, direkt als GmbH gruenden.
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