Hinweis: Alle Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die zuständige Pflegekasse. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Pflegedienst Buchhaltung und Steuern 2026 richtig organisieren

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Verfasst von

Anna Weber — Pflegedienstleiterin & Unternehmerin

Staatl. anerkannte PDL · 15 Jahre Berufserfahrung · 3 Pflegedienste gegründet

📌 Schnellantwort

Pflegedienste sind umsatzsteuerbefreit nach Paragraf 4 Nr. 14+16 UStG. Kassenabrechnung erfolgt über EDIFACT mit IK-Nummer. Ein Steuerberater mit Pflegeerfahrung ist dringend empfehlenswert.

Umsatzsteuerbefreiung

Nach Paragraf 4 Nr. 14b und 16 UStG keine Umsatzsteuer auf Pflegeleistungen - aber auch kein Vorsteuerabzug. Privatzuzahlungen können umsatzsteuerpflichtig sein. Steuerberater fragen!

Kassenabrechnung via EDIFACT

Elektronische Abrechnung mit Pflegekassen erfordert: IK-Nummer (ARGE IK), Pflegesoftware mit EDIFACT-Schnittstelle, Abrechnungsvertrag. Turnus: monatlich, Zahlungseingang 2-4 Wochen nach Einreichung.

Buchführungsform nach Rechtsform

Einzelunternehmen/GbR: EUeR bis 60.000 EUR Gewinn möglich. GmbH: Doppelte Buchführung + Jahresabschluss Pflicht. Steuerberaterkosten: 360-720 EUR/Monat für kleine Dienste.

Wichtige Steuertermine

KSt/ESt: 31. Juli Folgejahr (mit Steuerberater: Fristerlaengerung möglich). Gewerbesteuer: 31. Juli. Lohnsteuer: monatlich/quartalsweise. Tipp: Vorauszahlungen einplanen - viele Neuggründer unterschätzen die Steuerbelastung im zweiten Jahr.

Häufige Fragen

Müssen Pflegedienste USt zahlen?

In der Regel nein - Paragraf 4 Nr. 14+16 UStG befreit Pflegeleistungen. Ausnahmen: nicht-kassenzugelassene Zusatzleistungen.

Was ist EDIFACT?

EDIFACT ist der elektronische Standard für die Kassenabrechnung. Pflegesoftware erstellt EDIFACT-Dateien zur Übermittlung an Pflegekassen.

Welche Software empfehlen Sie?

Medifox Dan oder Snap Connext für Pflegedokumentation + EDIFACT; Lexware oder Datev für Buchführung. Kosten: 180-480 EUR/Monat.

Kostenlose Beratung für Ihre Gründung

Individuelle Beratung, Businessplan-Prüfung, Fördermittel-Check.

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EDIFACT-Abrechnung mit den Krankenkassen

Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Leistungen elektronisch per EDIFACT-Datenaustausch mit den Pflegekassen ab. Das Format ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Pflegesoftware-Systemen unterstützt. Ohne funktionierenden EDIFACT-Anschluss können Sie keine Leistungen abrechnen.

Für die Abrechnung benötigen Sie: Ihr Institutionskennzeichen (IK-Nummer), einen zertifizierten Datenaustausch-Dienstleister (z.B. Itsg, Gkv-Datenaustausch) und eine Pflegesoftware mit EDIFACT-Modul. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zweimal monatlich.

Tipp: Beauftragen Sie zu Beginn einen auf Pflege spezialisierten Steuerberater. Die Kosten von ca. 180-360 EUR monatlich rechnen sich durch korrekte Buchführung und vermiedene Nachzahlungen mehrfach.

Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 16 UStG

Ambulante Pflegedienste sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn mehr als 40% der Leistungen an Personen erbracht werden, die gesetzlich kranken- oder sozialversichert sind. Diese Schwelle ist in der Praxis fast immer erfüllt.

Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt nur für die eigentlichen Pflegeleistungen. Hauswirtschaftliche Leistungen, die privat bezahlt werden, können steuerpflichtig sein. Lassen Sie die Zuordnung durch Ihren Steuerberater prüfen.

Für die Gewinnermittlung nutzen die meisten kleinen Pflegedienste die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine doppelte Buchführung (Bilanzierung) ist erst ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen Pflicht (§141 AO: Umsatz über 800.000 EUR oder Gewinn über 80.000 EUR).

Quellen & Rechtliche Grundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Faktengeprüft & aktualisiert am 2026-07-02

Buchhaltungspflichten: Getrennte Abrechnung und Aufbewahrungsfristen

Pflegedienste unterliegen zwei zentralen buchhalterischen Pflichten: der strikten Trennung von Leistungsarten und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Belege.

Quellen & Rechtliche Grundlagen

Stand der Rechtslage: 2026-07-02. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.