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Aus ALG I in die Selbstständigkeit

Gründungszuschuss für Pflegedienste 2026

Sie beziehen ALG I und wollen einen Pflegedienst gründen? Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit kann bis zu 13.500 EUR bringen – wenn Sie den Antrag richtig stellen.

WICHTIG: Antrag IMMER vor der Gewerbeanmeldung stellen!

📌 Das Wichtigste auf einen Blick

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – kein Rechtsanspruch. Voraussetzung: mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I verbleibend zum Zeitpunkt der Gründung. Antrag vor Gewerbeanmeldung. Businessplan und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK oder Steuerberater) erforderlich.

💰 Wie viel Geld bekommen Sie?

PhaseDauerBetragBeispiel (ALG 1.500 EUR)
Phase 1 (Pflicht)6 MonateALG I + 300 EUR/Mo10.800 EUR
Phase 2 (optional)9 Monate300 EUR/Mo pauschal2.700 EUR
Gesamt (max.)15 Monate13.500 EUR

Beispielrechnung bei ALG I von 1.500 EUR/Monat. Ihr individueller Betrag hängt vom letzten Nettogehalt ab.

📋 Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss

1

Businessplan erstellen (4–6 Wochen vor Antrag)

Finanzplan, Marktanalyse, Leistungsangebot. IHK oder Steuerberater stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus. Kostenlose Vorlage →

2

Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen

Persönlicher Termin beim Jobcenter. Mitbringen: Businessplan, Stellungnahme IHK/Steuerberater, Nachweise über Qualifikation. NOCH VOR Gewerbeanmeldung!

3

Genehmigung abwarten (2–4 Wochen)

Die BA entscheidet nach Ermessen. Bei qualifiziertem Businessplan und PDL-Nachweis sind die Chancen gut. Ablehnung ist möglich – dann Widerspruch einlegen.

4

Genehmigung erhalten → jetzt Gewerbe anmelden

Erst nach Genehmigung: Gewerbeanmeldung, Kassenzulassung beantragen, BGW anmelden. Auszahlung beginnt ab Gründungsdatum.

❓ Häufige Fehler beim Gründungszuschuss

❌ Gewerbeanmeldung vor Antrag

Der häufigste Fehler. Einmal angemeldet, kein Zuschuss mehr möglich.

❌ Schwacher Businessplan

Ohne überzeugende Finanzprognose wird der Antrag abgelehnt. Professionelle Hilfe lohnt sich.

❌ Weniger als 150 Tage ALG I

Prüfen Sie Ihren verbleibenden ALG-I-Anspruch – mindestens 150 Tage müssen verbleiben.

⚠ Phase 2 separat beantragen

Phase 2 (300 EUR/Monat) ist nicht automatisch – muss 3 Monate nach Phase-1-Start separat beantragt werden.

Gründungszuschuss richtig beantragen

Dr. Anna Weber hat schon zahlreiche ALG-I-Empfänger erfolgreich durch den Gründungszuschuss-Prozess begleitet. Kostenlose Erstberatung.

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