Pflegedienst Versicherungen und Haftpflicht 2026
Verfasst von
Anna Weber — Pflegedienstleiterin & Unternehmerin
Staatl. anerkannte PDL · 15 Jahre Berufserfahrung · 3 Pflegedienste gegründet
📌 Schnellantwort
Berufshaftpflicht (Pflicht, mind. 2 Mio. EUR), Betriebshaftpflicht und Kfz-Versicherung sind unverzichtbar. Gesamtkosten: ca. 3.000-8.000 EUR/Jahr für einen kleinen Pflegedienst.
1. Berufshaftpflicht: Pflicht für Kassenzulassung
2. Betriebshaftpflicht
3. Kfz-Versicherung für Dienstfahrzeuge
Weitere Versicherungen
- Eigenschadenversicherung: Schutz vor Mitarbeiterdiebstahl - 240-720 EUR/Jahr.
- Betriebsunterbrechung: Bei PDL-Ausfall - wichtig für Einzelunternehmen.
- Cyber: Bei elektronischer Patientendokumentation - 360-960 EUR/Jahr.
- Rechtsschutz: Fuer Arbeitsrechtstreitigkeiten - 600-1.200 EUR/Jahr.
Häufige Fragen
Welche Versicherung ist Pflicht?
Berufshaftpflicht mit mind. 2 Mio. EUR ist explizit als Nachweis für Versorgungsvertrag Paragraf 72 SGB XI erforderlich.
Was kostet Berufshaftpflicht für kleinen Dienst?
Fuer 1-5 MA und bis 500.000 EUR Umsatz: ca. 800-1.500 EUR/Jahr. Angebote vergleichen.
Müssen Mitarbeiter-PKW versichert sein?
Ja - bei Nutzung privater Fahrzeuge für Patientenbesuche muss der Pflegedienst Dienstreise-Kaskoversicherung abschließen.
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Pflichtversicherungen vs. optionale Versicherungen
Für ambulante Pflegedienste sind folgende Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich von den Kassen gefordert: Betriebshaftpflicht (Mindestdeckung 3 Mio. EUR pro Schaden), Berufshaftpflicht für alle Pflegekräfte und eine Vermögensschadenshaftpflicht. Ohne Nachweis dieser Versicherungen erhalten Sie keinen Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI.
Empfohlene Zusatzversicherungen: Rechtschutzversicherung (Arbeitsrecht, Vertragsrecht – ca. 80-180 EUR/Monat), Cyber-Versicherung (Datenschutzverletzungen, Patientendaten – ab ca. 50 EUR/Monat) und eine D&O-Versicherung bei GmbH-Geschäftsführern.
Durchschnittliche Jahreskosten für Pflichtversicherungen: 3.000-6.000 EUR für einen Dienst mit 5-10 Mitarbeitern. Fragen Sie bei Berufsverbänden wie BVAP oder bpa nach Rahmenverträgen – Mitglieder zahlen oft 20-30% weniger.
Berufsgenossenschaft (BGW) – Pflichtmitgliedschaft
Alle ambulanten Pflegedienste müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden. Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter und deckt Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten ab.
Die Beiträge zur BGW richten sich nach der Lohnsumme und dem Gefahrentarif. Für ambulante Pflegedienste liegt der Beitragssatz bei ca. 3-5% der Bruttolohnsumme. Die Anmeldung muss unmittelbar nach Betriebsaufnahme erfolgen – Verspätungen können zu Nachzahlungen führen.